Hausbootvermietung Wagner
Hausbootvermietung Wagner

Allgemeine Mietbedingungen

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der über ein Hausboot abgeschlossen wird.

 

Mit der Buchung erkennt der Mieter ausdrücklich diese Allgemeinen Mietbedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an. Der Mietvertrag beinhaltet die Bootsnutzung zum Zwecke der Erholung und Wasserwanderung. Das Fahrgebiet erstreckt sich auf die vereinbarten Binnen-Wasserstraßen entsprechend der vorgenommenen Buchung.

 

1. Abschluss des Mietvertrages

 

Nach einer Buchungsanfrage des Mieters erfolgt eine Reservierung durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail oder durch Zusendung auf dem Postweg. An diese Buchungsbestätigung hält sich der Vermieter 14 Tage gebunden. Mit fristgerechter Zahlung der vereinbarten Anzahlung des Mietpreises wird das Mietverhältnis begründet und der Mietvertrag in Kraft gesetzt. Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, gilt die Buchung als storniert und der Vermieter ist berechtigt, das reservierte Boot anderweitig zu vermieten.

 

2. Zahlung des Mietpreises

 

Der in der Buchungsbestätigung enthaltene Gesamtmietpreis beinhaltet die vereinbarten Leistungen einschließlich des Bootes mit Ausstattung laut Inventarliste und Übernahmeprotokoll sowie - sofern vereinbart - gebuchte Sonderleistungen. Der Mieter ist verpflichtet, 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu zahlen. Die Restzahlung in Höhe von 70 % der Gesamtmiete ist 21 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Zahlt der Mieter nicht rechtzeitig, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Eine Stornierung bei Nichtzahlung der Miete kommt dem Rücktritt vom Vertrag gleich. Zur Höhe der Kosten für die Stornierung wird auf Ziffer 4 verwiesen.

 

3. Übergabe des Bootes

 

Der Zustand des Bootes sowie die Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars werden bei der Übergabe anhand von Bordbüchern und Inventarlisten vom Mieter und Vermieter gemeinsam überprüft und festgestellt. Check- und Inventarlisten (Übergabeprotokolle) werden vom Vermieter und Mieter unterzeichnet und sind Bestandteil des Vertrages. Mit Unterzeichnung bestätigen Vermieter und Mieter die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes.

 

4. Stornierungskosten

 

Nach einer Stornierung des Mieters bzw. eines jederzeit möglichen Rücktritts durch den Mieter ist dieser verpflichtet, folgende Stornierungskosten an den Vermieter zu zahlen: Eingang der Stornierung beim Vermieter bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 50 % des Mietpreises. Eingang der Stornierung beim Vermieter weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn: 75 % des Mietpreises. Eingang der Stornierung beim Vermieter weniger als 3 Wochen vor Reisebeginn: 100 % des Mietpreises.

Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen. Bei einer möglichen Weitervermietung des Hausbootes über den gesamten gemieteten Zeitraum ist der Vermieter berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 EUR zu erheben.

 

5. Bereitstellung des Bootes / Haftung des Vermieters

 

Ist das Hausboot durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt nicht verfügbar, wird der bestehende Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter sind insoweit ausgeschlossen. Der Vermieter ist insbesondere nicht verantwortlich für Schifffahrtbeschränkungen, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hoch- und Niedrigwasser, Naturkatastrophen, Streiks o.ä.

 

Ein führerscheinfreies Fahren des Hausbootes ist bei einem Pegelstand über 130 cm höher am Unterpegel Rathenow nicht erlaubt (Beschränkung des Wasserstraßenamtes).

 

Der Vermieter haftet dem Mieter nur für Schäden, die infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen.

 

6. Kaution und Versicherungen

 

Der Vermieter hat für das Hausboot eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung gemäß Kautionshöhe im Vertrag abgeschlossen. Die vom Mieter geleistete Kaution (500,00 EUR / Selbstbeteiligung pro Schadensfall) dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus Verlust oder Beschädigung des Bootes sowie der Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände, aus verspäteter Rückgabe des Bootes sowie aller sonstigen Ansprüche des Vermieters aus nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages. Die Kaution ist bei Übernahme des Bootes in bar zu entrichten, sie wird möglichst bei Rückgabe des Bootes, jedoch spätestens zwei Wochen nach Reiseende gegenüber dem Mieter abgerechnet.

 

Dabei können Verbrauchskosten verrechnet werden (ausgenommen: Kraftstoffkosten). Gleiches gilt für Schäden am Hausboot und am Inventar, für das der Mieter verantwortlich ist.

 

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet werden können, entsprechend den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz entfällt. Daher hat der Mieter etwaige während der Mietzeit auftretende Schäden sofort zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden bei einer unvollständigen oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters und der ihn begleitenden Personen zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und / oder an persönlichen Eigentum des Mieters und seiner Begleitpersonen.

 

Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können beim Vermieter eingesehen werden.

 

Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden, die von der Versicherung nicht ersetzt werden.

 

7. Pflichten des Mieters nach Übergabe des Hausbootes

 

Der Mieter hat das Boot während des Mietzeitraumes mit sämtlichen Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist insbesondere nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.

 

Die Benutzung der Dachterrasse des Hausbootes geschieht auf eigene Gefahr.

 

Insbesondere Kindern wird das Tragen von Schwimmwesten ausdrücklich empfohlen. Beim Schleusen haben sich Kindern im Inneren des Hausbootes aufzuhalten.

 

Der Mieter hat sämtliche Ereignisse, die ein Schadensrisiko oder einen Schaden selbst beinhalten, insbesondere Havarien, Grundberührungen usw. in einem Schadensblatt festzuhalten. Kollisionen, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind der Polizei zu melden und alle notwendigen Unterlagen zur Klärung der Umstände sicherzustellen.

 

Der Mieter hat den Vermieter von auftretenden Schäden oder außergewöhnlichen Umständen unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, ebenso ist der Hafenmeister zu benachrichtigen. Von beiden Personen sind die Weisungen einzuholen, wie im konkreten Schadensfall weiter verfahren werden soll.

 

Sollte es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes erfordern, dass Reparaturen durchgeführt werden müssen, ist vorab mit dem Vermieter eine telefonische Abstimmung zur Art und Weise der Reparatur und zum Umfang herbeizuführen. Ausgetauschte Teile sind in jedem Falle aufzubewahren.

 

Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Boot unterzuvermieten.

 

Das Boot darf nicht mit einer größeren Anzahl von Personen, wie in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, belegt werden. Nimmt der Mieter ohne Absprache mit dem Vermieter eine Überbelegung vor, ist der Vermieter berechtigt, Mehrkosten geltend zu machen und mit der Kaution zu verrechnen. Dabei werden mindestens 100,00 EUR je zusätzliche nicht vereinbarte Person geltend gemacht.

 

Der Mieter darf das vor Anker liegende Boot nicht unbeaufsichtigt lassen und es in keine Situation bringen, aus der es nur mit fremder Hilfe befreit werden kann. Damit zusammenhängende Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sofern die Versicherung nicht eintrittspflichtig ist. Das an Land festgemachte Boot ist fachgerecht zu vertäuen und vor dem Verlassen zu Verschließen.

 

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Bordbücher und Bedienungsanleitungen zu halten und sich über Gesetze, Regelungen, Wassertiefen und Brückendurchfahrtshöhen des Fahrgebietes sachkundig zu machen.

 

8. Führerschein / Fahrrevier

 

Das Hausboot kann führerscheinfrei im Fahrgebiet Havelland entsprechend der zum Mietbeginn übergebenen Unterlagen und Karten gefahren werden. Sollte der Mieter über einen amtlichen Sportbootführerschein Binnen verfügen (oder gleichwertiger Führerschein), ist damit nicht automatisch eine Ausweitung des Fahrreviers verbunden, eine solche Ausweitung Bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter vor Mietbeginn.

 

9. Nutzungsbeschränkungen

 

Eine Nutzung des Hausbootes zu Wettkämpfen und Sportzwecken ist nicht gestattet. Fahrten ab Windstärke 4 sowie das Fahren des Hausbootes bei schlechter Sicht sind nicht gestattet. Ebenso sind das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie Nachtfahrten untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

 

Im Inneren des Hausbootes besteht Rauchverbot.

 

10. Rückgabe des Bootes

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein, das heißt grundgereinigt zu übergeben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Reinigung von Kühlschrank, Herd, Grill und Sanitäreinrichtungen.

Wird das Boot nicht im grundgereinigten Zustand zurückgegeben, werden dem Mieter die zusätzlichen Kosten nach Aufwand der Grundreinigung berechnet, jedoch mindestens 200,00 EUR.

 

Ist nichts anderes vereinbart, ist das Boot inklusive der Abnahme bis 10:00 Uhr am letzten Miettag zu übergeben. Bei einer Überschreitung der Abgabezeit werden Mehrkosten in Höhe von 50,00 EUR je angefangene Stunde berechnet.

 

Der Vermieter stellt den Kraftstoff vor Fahrtantritt zur Verfügung, die Verrechnung erfolgt entsprechend der Bootsbeschreibung. Das Nachtanken des Kraftstoffes erfolgt bei Übergabe, die Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mitgebrachten Kraftstoff entgegenzunehmen bzw. zu verrechnen.

 

Gibt der Mieter das Boot mit tiefentladener Batterie am Rückgabetag zurück, ist eine Weitervermietung am selben Tag nur eingeschränkt möglich. Das unter Umständen daraus entstehende finanzielle Entgegenkommen des Vermieters an den nachfolgenden Mieter trägt der Verursacher der Tiefentladung, das heißt der Vormieter. Die Höhe der Entschädigung zwischen dem Vermieter und Nachmieter ist Verhandlungssache. Weiterhin ist eine Abnutzungsgebühr je Tiefentladung je einzelner Batterie von mindestens 20,00 EUR zu erstatten, diese Gebühr sowie die vorgenannte Entschädigung wird mit der Kaution des jeweiligen verursachenden Mieters verrechnet.

 

Gibt der Mieter das Boot nicht am vereinbarten Mietende zurück, hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Doppelte des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unbenommen.

 

Die Rückgabe des Hausbootes gilt mit Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls als erfolgt.

 

Muss die Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Hafen erfolgen, ist der Mieter verpflichtet, das Boot solange nicht ohne Aufsicht zu lassen, bis der Vermieter oder der Nachmieter es übernimmt. Damit zusammenhängende Kosten trägt der Mieter.

 

Ist durch die Rückführung des Bootes der Mietzeitraum überschritten, gilt das Boot erst mit eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Mieter zurückgegeben.

 

Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.

 

Sollte der Mieter bei der Rückgabe Schäden verschweigen, kann der Mieter auch nach erfolgter Rückgabe regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt werden konnte.

 

Unabhängig hiervon wird die Reparatur einer durch unsachgemäße Toilettenbenutzung verursachten Verstopfung mit mindestens 150,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer zusätzlich Fahrtkosten berechnet.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und / oder der Verletzung von Nebenpflichtigen hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Mieter die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Mieters wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

 

 

 

12. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für Klage des Mieters gegen den Vermieter ist Brandenburg (Havel). Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

 

14. Datenschutzbestimmungen

 

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Mieters auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vom Vermieter vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Die Daten dienen ausschließlich zur Abwicklung und Information der Buchungsanfrage und des Mietvertrages.

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